Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen Schmetterling Air Conso GmbH

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1.      Die Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten zwischen der Schmetterling Air Conso GmbH und Ihren Partnern. Sie gelten für jeden Fall in dem der Partner über die Schmetterling Air Conso GmbH die Vermittlung einer Luftbeförderungsleistung beauftragt sowie in Ergänzung einer gegebenenfalls zwischen Schmetterling Air Conso GmbH und dem Partner geschlossener Rahmenvereinbarung. Eine Rahmenvereinbarung wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Weichen einzelne Vereinbarungen in der Rahmenvereinbarung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, hat stets die vertragliche Rahmenvereinbarung Vorrang. Abweichende Bedingungen des Partners werden nicht anerkannt, es sei denn es, liegt eine ausdrückliche Zustimmung der Schmetterling Air Conso GmbH vor.

1.2.      Schmetterling Air Conso GmbH wird ausschließlich in der Eigenschaft als Vermittler von Luftbeförderungsverträgen einschließlich Nebenleistungen und Flugscheinen („Beförderung“) im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrag für den Partner nach § 675 BGB tätig. Zwischen Schmetterling Air Conso GmbH und dem Endkunden des Partners („Endkunde“) kommt kein Vertragsverhältnis zustande, d.h. weder eine Luftbeförderungsvertrag noch ein sonstiger Vertrag (insbesondere kein Reisevertrag nach § 651a BGB). Schmetterling Air Conso GmbH ist weder ausführender noch vertraglicher Luftfrachtführer.

1.3.      Die Vermittlung der Beförderung durch die Schmetterling Air Conso GmbH erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der ausführenden Luftfahrgesellschaften (ABB) und der Resolutionen der International Air Transport Association („IATA“) in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit es sich um Beförderungen mit den der IATA angehörenden Fluggesellschaften handelt. Es gelten ferner die Regelungen des Billing und Settlement Plan der IATA- nachstehend als BSP bezeichnet- die wegen ihres umfassenden und klärenden Inhalts zur Vereinfachung der Abwicklung auch für non-IATA Gesellschaften zugrunde gelegt werden. Die IATA Resolutionen und der BSP die ergänzend gelten, sind über unter www.iata.org abrufbar. Weiterhin erfolgt die Vermittlung in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Montrealer und Warschauer Übereinkommens, den einschlägigen EU-Verordnungen zur Regelung des Luftverkehrs sowie sonstiger luftverkehrsrechtlicher Vorschriften. Die vorgenannten Bestimmungen hat der Partner zu beachten.

1.4.      Der Partner der Schmetterling Air Conso GmbH ist verpflichtet, seine Endkunden selbständig und eigenverantwortlich auf die geltenden Rechtsverhältnisse hinzuweisen, insbesondere den Namen der ausführenden Fluggesellschaft zu nennen als auch auf die ABBs der jeweiligen Fluggesellschaft hinzuweisen. Der

1.5.      Der Partner hat seine Endkunden selbstständig auf die Einreisebestimmungen des Ziel- und / oder Transitlands sowie die geltenden Visabestimmungen hinzuweisen, soweit er dies für erforderlich hält oder dies rechtlich geboten ist.

  1. Buchungsablauf / Ticketerstellung

2.1.      Der Partner erhält von Schmetterling Air Conso GmbH einen Zugang zu einem Buchungs- und Reservierungstool für Beförderungsleistungen und kann hierüber die von der Schmetterling Air Conso GmbH vermittelten Beförderungen zur Buchung beauftragen. Der Partner ist verpflichtet, die für eine Buchung notwendigen Angaben vollständig einzutragen.

2.2.      Vor dem Buchungsauftrag hat der Partner die Voraussetzungen zur Annahme des Auftrags, die vereinbarte Zahlungsabwicklung und die Sicherstellung der Zahlung zugunsten der Schmetterling Air Conso GmbH zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Die besonderen Sorgfaltspflichten, die im sog. Mailorder-Verfahren bestehen, sind durch den Partner einzuhalten, insbesondere, wenn der Kunde nicht persönlich bekannt ist, sowie bei Zahlung über Kreditkarten. Vor dem Buchungsauftrag hat der Partner die Seriosität des Endkunden (ggfs. die Bonität) als auch dessen Geschäftsfähigkeit zu prüfen, insbesondere bei Zahlungen per Kreditkarte; bei Zweifeln muss der Partner den Auftrag ablehnen. Nimmt der Partner den Buchungsauftrag trotz Zweifeln an, hat der Partner die Schmetterling Air Conso GmbH insoweit von jeglicher Haftung freizustellen. Der Zahlungsanspruch von der Schmetterling Air Conso GmbH auf das vereinbarte Leistungsentgelt bleibt erhalten.

2.3.      Bei Zahlungsabwicklungen per Kreditkarte hat der Partner zusätzlich die Bestimmungen des emittierenden Kartenausgabeinstituts zu beachten sowie die Regelungen in der Kreditkartenvereinbarung. Zu beachten ist, dass nur die Karten solcher Kartenausgabeinstitute angenommen werden, die von der jeweils gebuchten Fluggesellschaft akzeptiert werden. Auf die gegebenenfalls erfolgende Weitergabe der Kreditkartendaten an die Fluggesellschaft bzw. an Schmetterling Air Conso GmbH zum Zwecke der Abbuchung der einzelnen Transaktionsrechnungsbeträge hat der Partner den Endkunden hinzuweisen und seine Zustimmung zu dieser Verwendung einzuholen.

2.4.      Mit Eingang des Buchungsauftrages bei der Schmetterling Air Conso GmbH gilt der Auftrag an die Schmetterling Air Conso GmbH zur Erststellung des Flugtickets als unwiderruflich erteilt. Schmetterling Air Conso GmbH reserviert die in Auftrag gegebene Beförderungsleistung und erstellt die beauftragten Flugdokumente in elektronischer Form und sendet dem Partner eine Buchungsbestätigung zu. Der Beförderungsvertrag wird mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung, die mit der Rechnung verbunden werden kann, wirksam. Buchungsbestätigungen sind stets auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

2.5.      Alle in den Angeboten und den Buchungsbestätigungen genannten Teilnahmebedingungen, insbesondere Einschränkungen im Teilnehmerkreis, länderspezifische Besonderheiten und Nachweise über einen bestimmten Endkundenstatus sind als verbindlich anzuerkennen und einzuhalten. Der Partner hat die Endkunde darauf zu verpflichten bzw. hinzuweisen. Dokumentierte Berechtigungsscheine, wie Flugtickets, Voucher etc. gelten für die Person, für die sie ausgestellt ist und sind nur im geregelten Umfang übertragbar.

2.6.      Hat die Schmetterling Air Conso GmbH den ihr vom Partner erteilten Auftrag erbracht, ist sie zur Rechnungsstellung berechtigt. Der Partner schuldet den Rechnungsbetrag.

  1. Auftragsentgelte

Die jeweils durch den Partner zu zahlenden Entgelte kann der Partner der im Buchungs- und Reservierungstool hinterlegten Entgeltliste entnehmen. Die Entgeltliste ist als streng vertraulich einzustufen und darf nicht an Dritte weitergeben werden.

  1. Zahlungsgarantie / Zahlungsabwicklung / Rechnungsversand

4.1.      Der Partner wird darauf hingewiesen, dass die Schmetterling Air Conso GmbH das Flugentgelt nach dem Billing- und Settlement Plan („BSP“), dem sich die IATA zur Abrechnung und Einzug / Abbuchung im Interesse der jeweils gebuchten Fluggesellschaft bedient, stets zu zahlen hat und zwar unabhängig davon, ob der Partner seinerseits eine Zahlung vom Endkunden erhält. Diese Verpflichtung nach dem BSP gilt daher auch im Verhältnis Partner und Schmetterling Air Conso GmbH. Zahlt der Endkunde nicht an den Partner, bleibt der Partner weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Dies Verpflichtung bezieht sich auch Buchungen von Beförderungsleistungen solcher Fluggesellschaften, die nicht Mitglied der IATA („Non-IATA“) sind und damit nicht am BSP-Verfahren teilnehmen

4.2.      Der Rechnungsversand durch Schmetterling Air Conso GmbH erfolgt ausschließlich per E-Mail. Ein Versand per Post ist nur gegen eine Gebühr von 5 EUR pro Vorgang möglich und muss vorab bei der Ticketbestellung angegeben werden.

4.3.      Die Rechnung ist sofort fällig, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist. Soweit der Partner den Rechnungsbetrag seinen Endkunden weiterbelastet, trifft den Partner die Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Endkunden. Schmetterling Air Conso GmbH darf auf der Rechnung an den Endkunden nicht genannt werden.

4.4.      Schmetterling Air Conso GmbH wird den Flugpreis der Beförderungsleistung im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Fluggesellschaft gegenüber dem Partner abrechnen und das Entgelt für eigene Leistungen (z.B. die Ticketausstellung) im eigenen Namen in Rechnung stellen.

  1. Reservierungen

5.1.      Der Partner ist berechtigt, die von ihren Endkunden gebuchten Leistungen reservieren zu lassen („Option“). Mit der Option entsteht auch der Zahlungsanspruch. Die Option ist verbindlich, wenn die Schmetterling Air Conso GmbH bestätigt hat („Reservierungsbestätigung“). Im Übrigen wird die Option verbindlich, wenn der Partner den erhaltenen Buchungsauftrag zur Abwicklung an die Schmetterling Air Conso GmbH weiterleitet und die Schmetterling Air Conso GmbH den Buchungsauftrag erfolgreich abgeschlossen hat. Die Leistung selbst kann aber erst nach Zahlung verlangt und zu den ausgewiesenen und vertraglich vereinbarten Zeiten in Anspruch genommen werden.

5.2.      Sind in der Reservierungsbestätigung Preise angegeben, sind diese verbindlich für die endgültige Buchung. Die vom Partner im Buchungsauftrag eingesetzten Preise sind unverbindlich, es sei denn die Schmetterling Air Conso GmbH hat sie bestätigt. Es ist Aufgabe und Pflicht des Partners die Option auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Optionsfrist zu beachten.

5.3.      Eine Option ist immer nur bis zum in der Reservierungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt möglich („Optionszeitraum“). Nur bis zum Ende des Optionszeitraums ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

5.4.      Wird die Leistung nicht abgenommen oder erst nach Ende des Optionszeitraums storniert, gelten für die dadurch ausgelösten Rechtsfolgen -insbesondere Kosten- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften sowie zusätzlich eine Stornogebühr von 5,00 € pro Segment. Schmetterling Air Conso GmbH ist vom Partner etwaige Stornogebühren der Fluggesellschaft sowie zusätzlich der Betrag zu erstatten, den Schmetterling Air Conso GmbH im Vertrauen auf die Gültigkeit der Buchung an die Fluggesellschaft verauslagt hat.

  1. Preis / -änderungen

6.1.      Alle im Buchungs- und Reservierungstool aufgeführten Preise sind Endpreise der Fluggesellschaft (inklusive Steuern, Gebühren und Entgelte). Die von Schmetterling Air Conso GmbH vom Partner erhobenen Entgelte gemäß Entgeltliste werden gesondert ausgewiesen. Die im Buchungs- und Reservierungstool aufgeführten Preise der Fluggesellschaften sind unverbindlich und vorbehaltlich der Änderungen seitens der Fluggesellschaften. Sie bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

6.2.      Die im Buchungs- und Reservierungstool aufgeführten Tour Operator-Tarife („TOP“) sind Flugtarife die nur zusammen mit einer Landleistung z.B. einem Hotel oder Mietwagen verkauft werden dürfen.

6.3.      Schmetterling Air Conso GmbH behält sich insbesondere vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren (Sicherheitszuschläge/örtliche Steuern) und/oder Treibstoffzuschläge und/oder eine Änderung der für die Flugbeförderung geltenden Wechselkurse, an den Partner weiterzugeben.

6.4.      Preisänderungen der Fluggesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss von Schmetterling Air Conso GmbH und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Schmetterling Air Conso ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Fluggesellschaften, sofern diese ausdrücklich vorbehalten bleiben, auch nach Vertragsschluss an den Partner weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schmetterling Air Conso GmbH von den Fluggesellschaften mit entsprechenden Auf- oder Zuschlägen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- oder Tarifänderungen ergeben sich aus den jeweiligen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften, die vom Partner anerkannt werden und deren Anerkennung er auch durch seine Endkunden herbeiführen sollte. Nachbelastungen sind bis zu einem Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss des Beförderungsvertrages möglich.

  1. Leistungsänderungen

7.1.      Die von den Fluggesellschaften veranlassten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflugs und Ankunftsflughäfen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluggesellschaften, bleiben den Fluggesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt Schmetterling Air Conso keinerlei Haftung.

7.2.      Der Partner und sein Endkunde sind verpflichtet, die Flugzeiten regelmäßig – mindestens aber 1 Tag vor Abflug – auf mögliche Flugzeitenänderungen hin zu überprüfen.

  1. Beschwerden / Reklamationen

8.1.      Endkunden-Beschwerden oder -Reklamationen sind grundsätzlich direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen, sofern das zwischen dem Endkunden und der Fluggesellschaft bestehende Vertragsverhältnis (Beförderungsvertrag) betroffen ist. Schmetterling Air Conso GmbH erklärt sich bereit, ihr zugegangene Reklamationen und Regressforderungen an die zuständige Stelle weiterzuleiten, ohne dass daraus eine Verpflichtung abgeleitet werden kann.

8.2.      Pauschalentschädigungen nach der EU-Verordnung Nr. 261/2004 sowie Entschädigungen für Gepäckverlust und / oder -schäden nach dem Montrealer Übereinkommen hat der Endkunde direkt an die jeweilige Fluggesellschaft zu richten.

  1. Stornierungen

9.1.      Buchungen können vor Inanspruchnahme der Leistung nach Maßgabe der dafür geltenden Bestimmungen der Fluggesellschaften storniert werden. Hierbei fallen Stornogebühren an, die je nach Fluggesellschaft und Leistungsart und Zeitpunkt unterschiedlich hoch sind und von demjenigen zu tragen ist, der die Stornierung veranlasst hat.

9.2.      Leistungsentgelte der Fluggesellschaften wird Schmetterling Air Conso GmbH dem Partner berechnen. Hat die Fluggesellschaft Entgelte bereits belastet und der Partner diese noch nicht bezahlt, ist Schmetterling Air Conso GmbH zur Aufrechnung berechtigt. Schmetterling Air Conso GmbH steht bis zur endgültigen Abwicklung und Zahlung der Vorgänge ein Zurückbehaltungsrecht zu.

  1. Vertraulichkeit

Durch Schmetterling Air Conso GmbH dem Partner zur Verfügung gestellte Informationen, Preislisten, Daten und Unternehmens- und Vertragsinterna, die nicht öffentlich zugänglich sind, sind vertrauliche Informationen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.

 

 

  1. Haftung

11.1.    Der Partner haftet für die der Schmetterling Air Conso GmbH entstehenden Nachteile aus der Verletzung der ihr obliegenden Haupt- und Nebenpflichten und hat für die Verletzungen durch Ihre Erfüllungsgehilfen einzustehen.

11.2.    Der Partner haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung der ihr im Buchungsablauf und Zahlungsverkehr obliegenden Aufgaben, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten.

11.2.1. Der Partner ist verpflichtet, sich regelmäßig über die geltenden Resolutionen der IATA zu informieren, die Bestimmungen des BSP, und die Vorgaben bei Zahlung über Kreditkarte insbesondere im Mail-Order-Verfahren einzuhalten den Kunden auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften hinzuweisen und auf deren Veröffentlichung dem Endkunden vor Abflug die von den Fluggesellschaft herausgegebenen Hinweise und Empfehlungen auch länderspezifische Besonderheiten und Formalitäten weiterzugeben und diese im Interesse des Endkunden vor dem Abflugtermin über die Fluggesellschaft veröffentlicht in den täglich aktualisierten Airline-Neuigkeiten und Airline Specials, abzufragen.

  1. Schlussbestimmungen

12.1.    Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

12.2.    Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung für den Partner wirksam. Über das Internet / Buchungstools wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts ihrer Geltung bereitgehalten. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Stand des Buchungsauftrags.

  1. IBE

13.1.    Soweit der Partner eine fremde Internet Booking Engine („IBE“) einsetzt, kann Schmetterling die Tarifdaten dem Betreiber der IBE zur Verfügung stellen. In der Regel schließt der Partner dazu einen direkten Vertrag mit dem IBE Betreiber ab. Die Schmetterling Air Conso GmbH haftet in diesem Fall nicht für die Darstellung und Umsetzung der Tarife in der IBE des jeweiligen Betreibers. Schmetterling Air Conso GmbH haftet ferner nicht für Fehler, die im Bereich der IBE angesiedelt sind, insbesondere auch nicht für fehlerhafte Einstellungen in der IBE.

13.2.    Es ist untersagt, Buchungen nur zu dem Zweck zu stornieren, um die Buchungen auf eigenen Systemen neu einzubuchen und/oder die IBE als Tarifdatenbank zu nutzen. Weiter ist es untersagt, getätigte Buchungen an Mitbewerber von der Schmetterling Air Conso GmbH weiterzuleiten. Sofern die Schmetterling Air Conso GmbH über eine IBE Tarife zur Verfügung stellt, die Restriktionen unterliegen (z.B. nur für den Online-Verkauf), hat der Partner die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen und haftet für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben.